Endlich. Wochenlang habe ich mir den Platz vor der EZB angeschaut, immer in der Hoffnung, dass sie sich verraten: diese Leute mit den orangen Bitcoin Logos, den Stickern und den orangen Warnwesten. Bitcoiner. Ich hasse Sie und ihr komisches Internetgeld, sie wollen uns absägen - uns die, die Verantwortung über die echte Geldpolitik haben. Sie kommen an der EZB "ganz zufällig" vorbei und tun so als wären sie nur interessierte Passanten, aber ich weiß es besser.
Der Klimaaktivist sitzt bereits da - drei lange Wochen - schweigend, vor der Glasfassade der Europäischen Zentralbank. Kein Transparent, keine Rede. Nur er selbst und ein Whiteboard. Dann kommt ein Fahrrad angesaust, im Korb ein paar leere Flaschen. Aber am Rahmen klebt es: das Bitcoin-Logo. Zwei Menschen, zwei Symbole, ein gemeinsamer Ort. Ich weiß sofort: Das reicht.
Juristische Grundlage
Nach Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz (GG):
„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“
Eine Versammlung ist laut Bundesverfassungsgericht die Zusammenkunft mehrerer Personen mit dem Zweck der gemeinschaftlichen Kundgabe. Zwei reichen aus.
Und das Versammlungsgesetz (VersG) sagt in § 14 Abs. 1:
„Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde anzumelden.“
Diese beiden haben nichts angemeldet. Schon deshalb liegt ein Verstoß vor.
Eingriffsmöglichkeiten
§ 15 Abs. 1 VersG erlaubt:
„Die zuständige Behörde kann die Versammlung verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist.“
Genau das passiert. Die Polizei kommt, stellt die beiden zur Rede, fragt nach der Anmeldung – Fehlanzeige. Also: Platzverweis für den Vorplatz der EZB. Wer sich weigert, riskiert die Auflösung.
Und dann der Hammer: Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 VersG handelt ordnungswidrig, wer
„eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ohne die erforderliche Anmeldung durchführt.“
Darauf steht ein Bußgeld. In der Praxis: 150 Euro.
Triumph des Fiat Bro
Die Bitcoiner schauen verdutzt, beinahe entrüstet. „Wir haben doch nur dagestanden - friedlich, eine nettes Gespräch geführt.“ Doch das reicht. Für sie mag es harmlos aussehen – für mich ist es ein klarer Fall. Whiteboard, Fahrrad mit Logo: alles Beweise für die gemeinsame Botschaft.
Ich lehne mich zurück, während die Beamten die Personalien aufnehmen. Zwei Bitcoiner, ein Protest – und am Ende ein Platzverbot plus Bußgeld. Für mich ein kleiner, aber köstlicher Sieg im Dienste der Ordnung.

Sinautoshi
#Bitcoin only - #GetOnZero - united we fix the money (supply to 21M BTC)
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